Liebe Eltern
es gibt eine Änderung in der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus.
Die Berufe die zur kritischen Infrastruktur zählen, wurden nun ergänzt um „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren zur Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastruktur nach dem BSI-Gesetz […] tätig sind, soweit vom Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Die Sektoren sind: Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation. Darunter fällt nun z. B. auch der Lebensmittelhandel.
Eine Erläuterung der jeweiligen Sektoren finden Sie in der beigefügten Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz.
Die Bescheinigung für Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur wurde entsprechend angepasst.
Beste Grüße
Tanja Pfenning
Geschäftsführerin
Landeselternbeirat von Hessen
Dostojewskistraße 8
65187 Wiesbaden
Neueste Kommentare